Wegbeschreibung
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Regelung bei kurzfristig abgesagten oder unentschuldigt nicht wahrgenommenen Terminen

Wenn Sie einen Termin mit mir vereinbart haben kommt ein mündlicher Vertrag zustande.

Sollten Sie diesen Termin jedoch absagen müssen, bitte ich Sie diesen spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, sonst muss ich Ihnen diesen ausgefallenen Termin in Rechnung zu stellen.

Die Höhe richtet sich dabei nach der aktuellen Privatpreisliste, die in meiner Praxis aushängt. Es wird grundsätzlich der Preis einer physiotherapeutischen Behandlung (allgemeine Krankengymnastik) angenommen.

Wenn dieser nicht rechtzeitig abgesagte Termin jedoch weiter vergeben werden konnte, fallen Ihnen keinerlei Kosten an.

Selbstverständlich versuche ich einen solchen Termin sofort zu belegen, nachdem ich davon erfahre habe.